Im Falle einer Flugannullierung muss das für den Flug zuständige Luftfahrtunternehmen die Passagiere mindestens 14 Tage im Voraus informieren. Der Passagier hat jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Sie haben alle Informationen in: «Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt«.

Sie haben alle Informationen in: "Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt".