Die Verordnung [EG] gilt für die gesamte Europäische Union und gilt in allen folgenden Fällen: Verweigerung des Einsteigens gegen Ihren Willen, lange Verspätungen oder Flugstornierung. Sie haben alle Informationen in: «Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt«.

Sie haben alle Informationen in: "Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt".