Passagiere haben eine Reihe von Rechten bei Zwischenfällen mit ihrem aufgegebenen Gepäck, einschließlich der Verzögerung bei der Lieferung. Der Anspruch muss in diesem Fall innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks geltend gemacht werden. Sie haben alle Informationen in: «Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt«.

Sie haben alle Informationen in: "Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt".