Im Falle einer Verweigerung des Einsteigens muss die Fluggesellschaft zunächst nach Freiwilligen fragen, die bereit sind, ihre Reservierung im Austausch für bestimmte Leistungen aufzugeben. Sie haben alle Informationen in: «Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt«.

Sie haben alle Informationen in: "Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt".