Menschen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen haben Anspruch auf Unterstützung am Flughafen und während des Fluges. Darüber hinaus müssen die Beförderer ihnen beim Einsteigen Vorrang einräumen, einschließlich ihrer Begleiter oder zertifizierten Begleithunde. Sie haben alle Informationen in: «Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt«.

Sie haben alle Informationen in: "Fluggastrechte: Wie man einen Anspruch auf Aena erhebt".