Wenn wir bei der Ankunft am Zielflughafen feststellen, dass unser aufgegebenes Gepäck beschädigt ist oder wenn die Fluggesellschaft es verloren hat, müssen wir einen Anspruch geltend machen. Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, uns für diese Unannehmlichkeiten zu entschädigen. Sie haben alle Informationen in: «Vorbereitung auf die Flugreise: Tipps und Fehlerbehebung«.
Sie haben alle Informationen in: "Vorbereitung auf die Flugreise: Tipps und Fehlerbehebung".