Europäische Staatsbürger, die zwischen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) reisen, müssen beantragen, dass die Europäische Gesundheitskarte (TSE) in dem europäischen Land, in das sie reisen, Anspruch auf Gesundheitsversorgung hat. Sie haben alle Informationen in: «Der Schengen-Raum und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union«.

Sie haben alle Informationen in: "Der Schengen-Raum und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union".