Zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Minderjährige, die alleine, in Begleitung von Erwachsenen, die nicht in Gewahrsam sind, oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein offizielles Dokument mitweisen, das die von unterzeichnete Reise genehmigt Eltern, Erziehungsberechtigte oder der andere Elternteil. Sie haben alle Informationen in: «Der Schengen-Raum und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union«.

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